I. Allgemeines
Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen S&S Facility and Clean UG (nachfolgend „Dienstleister“ genannt) und den Auftraggebern (AG). Soweit nicht anders vereinbart, gelten die einschlägigen deutschen Gesetze. Abweichende Geschäftsbedingungen der Vertragspartner sind nicht verbindlich, und deren Nichtbeachtung durch den Dienstleister stellt keine stillschweigende Zustimmung dar.
II. Angebote, Aufträge und Preise
Preisangaben sind in der Regel unverbindliche Kostenschätzungen und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kostenvoranschläge verpflichten nicht zur Durchführung der darin aufgeführten Leistungen, und der tatsächliche Aufwand kann variieren. Angebote sind 14 Tage gültig, innerhalb dieser Frist muss der AG den Auftrag erteilen. Erweiterungen von Aufträgen bedürfen der Schriftform, außer wenn sie während einer laufenden Dienstleistung mündlich vereinbart werden. Die Mindestabrechnung für stundenbasierte Leistungen beträgt stets eine volle halbe Stunde.
III. Leistungserbringung
Teillieferungen oder Teilleistungen sind zulässig, solange der Gesamtauftrag innerhalb der vereinbarten Frist ausgeführt wird. Der Dienstleister ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen, bleibt jedoch Vertragspartner des AG. Eine Kündigung wegen Verzugs ist nur nach schriftlicher Setzung einer mindestens zweiwöchigen Nachfrist möglich. Verzögerungen durch nicht vom Dienstleister zu vertretende Umstände führen nicht zu Schadenersatzansprüchen des AG. Sollte der AG die Leistungserbringung verhindern oder verzögern, kann der Dienstleister bereits erbrachte Leistungen sowie 10 % der voraussichtlich noch zu erbringenden Arbeiten in Rechnung stellen.
IV. Arbeitszeiten und Erreichbarkeit
Die regulären Arbeitszeiten des Dienstleisters sind von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 18:00 Uhr. Einsätze außerhalb dieser Zeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen sind nach vorheriger Absprache möglich und können mit Zuschlägen belegt werden.
V. Pflichten des Auftraggebers (AG)
Der AG ist verpflichtet, dem Dienstleister uneingeschränkten Zugang zu den vereinbarten Arbeitsbereichen zu gewähren. Dies umfasst insbesondere den Zugang zu Gebäuden, Räumen sowie Strom- und Wasseranschlüssen, sofern diese für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind.
VI. Stornierung und Rücktritt vom Vertrag
Der AG kann einen bereits erteilten Auftrag bis 48 Stunden vor dem geplanten Termin kostenfrei stornieren. Erfolgt die Stornierung später, kann eine Gebühr von bis zu 50 % des vereinbarten Auftragswertes anfallen. Bereits begonnene Leistungen sind vollständig zu vergüten.
VII. Gewährleistung und Haftung
Der AG hat offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erbringung der Leistung, schriftlich zu melden. Der Dienstleister entscheidet über Nachbesserung oder Austausch. Minderungen oder Rücktritte sind nur zulässig, wenn Mängel nicht innerhalb der gesetzten Frist behoben werden. Schäden, die durch den Dienstleister verursacht wurden, müssen sofort gemeldet werden, damit eine Schadensmeldung an die Betriebshaftpflichtversicherung erfolgen kann.
VIII. Datenschutz und Vertraulichkeit
Der Dienstleister verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Vertragsbeziehung erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, sofern dies für die Vertragserfüllung notwendig ist.
IX. Umwelt- und Nachhaltigkeitsrichtlinien
Der Dienstleister verpflichtet sich, umweltfreundliche Arbeitsmethoden und Materialien zu verwenden, soweit dies wirtschaftlich und technisch sinnvoll ist. Der AG wird gebeten, ebenfalls nachhaltige Maßnahmen zu unterstützen.
X. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzüge fällig. Der Dienstleister akzeptiert keine Barzahlungen oder Schecks. Gewährleistungsansprüche berechtigen nicht zur Zahlungsverweigerung. Bei Zahlungsverzug werden ab der dritten Mahnung Verzugszinsen von 8 % p.a. sowie Mahngebühren von 10,00 € fällig. Sollte der AG zahlungsunfähig sein oder Insolvenz drohen, behält sich der Dienstleister das Recht vor, offene Forderungen sofort einzufordern und weitere Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorkasse zu erbringen.
XI. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Materialien und erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Dienstleisters.
XII. Serviceverträge
Serviceverträge haben eine Laufzeit von zwölf Monaten und verlängern sich automatisch um weitere zwölf Monate, sofern sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt werden. Kündigungen bei groben Vertragsverletzungen sind mit einer Frist von 14 Tagen möglich. Zahlungen erfolgen wie vertraglich vereinbart monatlich und sind bis zum dritten eines Monats zu leisten.
XIII. Winterdienst
Winterdienstpauschalen gelten nur bei einer Buchung für die gesamte Saison (1. November – 31. März) und für eine Mindestfläche von 25 laufenden Quadratmetern. Die Pauschale deckt bis zu zwei Einsätze pro Tag ab und ist auch bei ausbleibendem Schneefall oder Nicht-Einsatz in voller Höhe zu zahlen. Einmalige Winterdienste erfolgen zu regulären Stundenlöhnen und Anfahrtspauschalen. Sonn- und Feiertagseinsätze unterliegen einem Zuschlag von 50 % auf den Gesamtbetrag.
XIV. Schlussbestimmungen
Für Streitigkeiten zwischen Kaufleuten gilt Braunschweig als Gerichtsstand. Bei Verbrauchergeschäften richtet sich der Gerichtsstand nach dem Wohnsitz des Verbrauchers. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt.